09/03/2005

Definitionen

I humbly ask forgiveness from my English only audience. This post is about German legal humour & hence certifiably intranslatable.

"Das Huhn ist aus ethologischer Sicht ein sozial und territorial lebender Scharr- und Flattervogel mit klar strukturierter Rangordnung, dessen wichtigstes Fortbewegungsmittel die Beine sind. (Deutschland)

Eier sind die von einer unverletzten Kalkschale umgebenen, unbebrüteten Keimzellen des Haushuhnes oder anderer Vogelarten. (Lebensmittelverordnung, Schweiz)

Ein Lutscher zeichnet sich dadurch aus, dass der zu verzehrende bzw. zu lutschende oder schleckende Karamellteil auf einem Stiel aufgebracht ist. Ohne einen solchen Stiel würde es sich nicht mehr um einen Lutscher, sondern vielmehr um ein gewöhnliches Bonbon handeln. (Deutsches Gerichtsurteil)

Der Wertsack ist ein Beutel, der auf Grund seiner besonderen Verwendung im Postbeförderungsdienst nicht Wertbeutel, sondern Wertsack genannt wird, weil sein Inhalt aus mehreren Wertbeuteln besteht, die in den Wertsack nicht verbeutelt, sondern versackt werden. (Deutschland)"


Herrlich! Mehr hier. Da gibt es doch tatsächlich auch eine Kurze Einführung in den Juristenhumor, mit Fussnoten und allem drum und dran. Allerdings bin ich bis dato nicht über Seite 14 (von 214) hinausgelangt - Humor ist ja etwas schönes; aber Juristenhumor, und dann erst noch deutscher Provenienz, ist, sagen wir es einmal höflich, doch sehr anspruchsvoll. Aber die zitierten Stellen sind schön. Um beim Einführungsbeispiel zu bleiben:

"Das BGer unterscheidet dabei mit dem LG zwischen 'Konversationsgegacker' und 'Legegegacker'. Es sei, so führt das BGer hierzu aus, gerichtsbekannt, dass nach der Ueberzeugung zahlreicher ländlicher und kleinstädtischer mit Hühnern vertrauter Personen die Hühner nach dem Legen eines Eies in einer besonders charakteristischen Weise gackerten ('Legegegacker'). Ein solches Gegacker komme vor allem im betonten Hervorheben eines der ersten Gackertöne zum Ausdruck." (Stader, 1993, S. 103)

Nach dergestalter Klärung kommt das Landgericht (sic!) in der Sachverhaltsbeurteilung alsbald zum Schluss, dass es sich bei der bestrittenen Werbebotschaft trotz Tierstimmenimitators in der Tat um Legegegacker handle. Was allerdings die Rechtsfolge dieser Konklusion ist, verschweigt uns der Autor gnädig.

1 comment:

Anonymous said...

Klingelingeling, klingelingeling,
hier kommt der GACKERMANN.